Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

 

I. Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

  1. Mitglieder sind die in § 6 der Satzung bezeichneten und in der Mitgliederliste erfassten Personen, die bereit sind, ihre Kenntnisse und Dienste in den Verein INTERAKTIV - Generationen füreinander Oberursel e. V. einzubringen und ihn nach besten Kräften zu unterstützen.

    Voraussetzungen für die Mitgliedschaft:
    a) Vollendung des 16. Lebensjahres
    b) Wohnsitz in Oberursel

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Hilfeeinsätzen sind
    a) die Mitgliedschaft bei INTERAKTIV.
    b) Im dringenden Notfall ist die Beitrittserklärung beim ersten Hilfeeinsatz zu unterschreiben.

    c) die Erfüllung der Bedingungen, die in den §§ 52 und 53 der Abgaben­ordnung wie folgt genannt sind:
    -  § 52 Nr. 1 AO: Gemeinnützige Zwecke:
    Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Unter die Altenhilfe können Frauen ab dem 60. und Männer ab dem 65. Lebensjahr eingeordnet werden.

    -  § 53 Nr. 1 AO: Mildtätige Zwecke
    Um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, darf der Verein nur alte und hilfsbedürftige Menschen in Verrichtungen ihres täglichen Lebens unterstützen. Hilfsbedürftig im Sinne des § 53 Nr. 1 AO sind Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Bei Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, kann die körperliche Hilfsbedürftigkeit ohne weitere Prüfung angenommen werden.

  2. Jedes Mitglied erhält einen auf seinen Namen ausgestellten Mitgliedsausweis, der mit der laufenden Mitgliedsnummer versehen ist. Er ist bei Hilfeeinsätzen mitzuführen.

  3. Für die Zeit des Einsatzes ist das helfende Mitglied im Rahmen einer Gruppenversicherung unfall- und haftpflichtversichert. Für Autofahrer besteht zusätzlich eine Kaskoversicherung, eine Insassenversicherung sowie eine Versicherung gegen die Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt.

  4. Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger längerer Abwesenheit eines helfenden Mitglieds sollte die Geschäftsstelle rechtzeitig informiert werden, damit entsprechend geplant werden kann.

  5. Im Bedarfsfall wird ein helfendes Mitglied um den Einsatz gebeten. Der/die Befragte kann ohne Begründung einen Einsatz ablehnen.

  6. Jedes helfende Mitglied erhält außer dem Mitgliedsausweis ein Abrech­nungsformular für den Nachweis über geleistete Hilfe.

  7. Ein helfendes Mitglied darf die Beziehung zu einem Hilfe nehmenden Mitglied nicht zur persönlichen Bereicherung ausnutzen.

  8. Zeittalerguthaben sind innerhalb der Familie oder Lebensgemeinschaft unter Mitgliedern übertragbar.

  9. Trinkgelder werden von den helfenden Mitgliedern nicht angenommen. Gegen Sachgeschenke im Wert bis zu 10,-€ ist nichts einzuwenden. Eventuell im Zusammenhang mit dem Hilfeeinsatz empfangene Spenden sind in der Geschäftsstelle abzurechnen.

  10. Alle Mitglieder unterliegen bei ihrer Vereinstätigkeit der Sorgfalts- und Schweigpflicht.

  11. Aufwandsentschädigung
    Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder erhalten als
    Ausgleich für den Zeitaufwand eine Gutschrift von 40 Zeittalern pro Jahr.

  12. Einwilligungserklärung zur Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Eine Einwilligungserklärung zur Speicherung Verarbeitung von personenbezogenen Daten muss vorliegen.

 

II. Mitgliedsbeiträge, Verwaltungsgebühren und Spenden

 

  1. Der Jahresbeitrag beträgt 2018 noch 10,00 €, ab 1.Januar 2019 15,00 €.

  2. Um eine möglichst kostendeckende Tätigkeit ausüben zu können, wird von den hilfenehmenden Mitgliedern ohne eigenen Zeittalerbestand eine Verwaltungsgebühr erhoben.

  3. Diese Verwaltungsgebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr für Hin- und Rückweg von 1,50 € je Einsatz und einer Zeitgebühr von 1,50 € für jede geleistete Stunde.

  4. Spendenbescheinigungen werden auf Anforderung zugeschickt. Der Mitgliedsbeitrag ist ebenfalls steuerlich absetzbar.

  5. Mitglieder, die durch Aufgabe ihres Wohnsitzes Oberursel gemäß § 6, Abs.3, d der Satzung aus dem Verein ausscheiden müssen, an der Arbeit des Vereins jedoch weiterhin interessiert sind, erhalten von der Geschäftsstelle kostenfrei alle Mitteilungen und Einladungen zugeschickt.

 

III. Das Abrechnungssystem

 

  1. Zur Durchführung der Abrechnung erhält jedes helfende Mitglied Abrechnungsformulare zum Nachweis über geleistete Hilfe. Dieser Nachweis ist aus versicherungstechnischen Gründen erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach Beendigung des Einsatzes bzw. bei Dauereinsätzen monatlich in der Geschäftsstelle.

    a)  Erwerb von Zeittalern

    Die vom helfenden Mitglied durch seinen Einsatz erworbenen Zeittaler (ZT) werden wie folgt errechnet:

        Grundgebühr pro Einsatz                                    = 1 ZT
        Zeitgebühr für jede angefangene Stunde  = 1 ZT
       

Beispiel:
Zwei Stunden Einsatz            = 1 ZT Grundgebühr
+ 2 ZT Zeitgebühr                    = 3 ZT

Das helfende Mitglied erhält nach Jahresende, sofern sich Änderungen auf dem Zeittaler-Konto ergeben haben, oder auf Anfrage jederzeit schriftlich sein Zeittalerguthaben mitgeteilt.


        b) Hilfenehmendes Mitglied mit Zeittalerguthaben:


Wenn ein Mitglied mit Zeittalerguthaben Hilfe in Anspruch nimmt, wird wie folgt verfahren:
Die verbrauchten Zeittaler werden von seinem Guthaben abgezogen und der neue Zeittaler-Kontostand errechnet. Ist mehr Hilfe in Anspruch genommen worden als Zeittaler vorhanden sind, muss die Differenz bezahlt werden, es sei denn, der nächste Hilfeeinsatz ist bereits festgelegt.

 

        c)  Hilfenehmendes Mitglied ohne Zeittalerguthaben


Hat ein Hilfe nehmendes Mitglied keine Zeittaler erwerben können, so werden ihm Verwaltungsgebühren berechnet:

Grundgebühr pro Einsatz                                          = 1,50 €
Zeitgebühr für jede angefangene Stunde        = 1,50 €

Beispiel:
Zwei Stunden Einsatz = 1,50 € Grundgebühr
Zeitgebühr 2 Std.           + 3,00 €
                                                  = 4,50 € Verwaltungsgebühren.


2. Erläuterungen zur Abrechnung

Hilfegesuch, Vermittlung und Abrechnung müssen aus versicherungstechnischen Gründen immer über die Geschäftsstelle erfolgen. Direkte Verrechnung von privat abgesprochenen Hilfen unter Mitgliedern ist nicht zulässig. Einmaleinsätze sind sofort abzurechnen, bei Mehrfach- bzw. Dauereinsätzen können die Zeiten aufaddiert werden. Die Grundgebühr wird für jeden Einsatz gesondert erhoben.
 

3. Fahrtkosten und sonstige Auslagen sind direkt an das helfende Mitglied zu zahlen.

 

IV. Sonderregelungen

  1. Besuche im Krankenhaus
    Bei Besuchen im Krankenhaus werden den helfenden Mitgliedern Zeittaler gutgeschrieben, der/die Kranke zahlt nichts. Fahrtkostenerstattung erfolgt über den Verein.

  2. Tierbetreuung
    Bei Betreuung von Tieren ist Voraussetzung, dass der Halter für das Tier eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat bzw. für evt. angerichtete Schäden haftet. Die Gebühr für eine Tagesbetreuung wird je nach Aufwand festgelegt. Für Hundebetreuung sind mindestens 5 ZT oder 7,50 € anzusetzen, für Käfigtiere 3 ZT oder 4,50 €.

  3. Dauerhilfen
    Dauerhilfen sollen nicht an der finanziellen Situation des/der Hilfesuchenden scheitern. Über die Höhe der individuell zumutbaren Verwaltungsgebühr entscheidet der Vorstand nach Rücksprache mit dem/der Hilfesuchenden.

 

V.  Organisation
 

  1. Die Verwaltung erfolgt zentral in der Geschäftsstelle Ebertstraße 11, 61440 Oberursel.

  2. Bürozeiten:

    Montag bis Freitag             10.00 - 12.00 Uhr

    Außerhalb der Bürozeiten steht ein Anrufbeantworter zur Verfügung.
    Tel: 06171/ 2 55 87; Telefax: 06171/ 92 36 87
    eMail: info@interaktiv-oberursel.de ; internet: www.interaktiv-oberursel.de

  3. Die interne Organisation ist in detaillierten Organisations- und Arbeitsanweisungen geregelt, die Teil der Geschäftsordnung sind.

 

Oberursel, den 20. März 2018

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